Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Übernahme der Verwaltung für Ihre Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein. Oft ist es die räumliche Distanz zur Eigentumswohnung, die Eigentümer dazu veranlasst, alle mit dem Mietverhältnis ihrer Wohnung verbundenen mietvertraglichen Angelegenheiten an eine Verwaltung abzugeben.
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst u. a. alle Abwicklungen rund um das Mietverhältnis (Vermietung, Wohnungsabnahmen- und Übergaben, Mietvertragsfertigung, Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung, Buchhaltung, Mahnwesen, etc.).
Wir übernehmen gerne die Verwaltung Ihres Sondereigentums (Wohnung(en), Gewerberäume, Ladenlokale, etc.) innerhalb Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft und kümmern uns kompetent um Ihre Mieter und sämtliche Aufgaben, die sich aus einem Mietverhältniss für den Vermieter ergeben.
Hierzu gehören:
- Die Vermietung Ihrer Wohnungen oder Gewerbeobjekte
- Eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung von Mietinteressenten
- Fertigung und Abschluss eines individuellen Mietvertrages
- Dazugehörige Ab- und Übernahmen des Mietgegenstandes
- Die Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit Ihrem Mieter und gegenüber Dritten
- Ordnungsgemäße Überwachung der Mietzahlungen
- Die Mahn- und Kündigungsverfahren
- Die Vertretung der Eigentümer bei Rechtsstreitigkeiten
- Die Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs der das Sondereigentum betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung mittels modernster EDV.
- Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung
- Erstellung einer transparenten und Übersichtlichen Abrechnung Ihres Eigentums.
Sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Fremdverwaltung betreut wird, nehmen wir auf Wunsch auch für Sie an der Eigentümersammlung teil und beraten Sie bezüglich der angesetzten Tagesordnungspunkte und der Umsetzung der Beschlussfassungen.
Das Leistungsspektrum bietet insbesondere auswärtigen Eigentümern die Möglichkeit, neben einer gleichzeitigen WEG-Verwaltung in den Genuss eines umfassenden Full-Service zu kommen, der keine Wünsche offen lässt. Die Management-Kosten im Rahmen der SE-Verwaltung sind steuerlich absetzbar.